Batterieverordnung

Seit dem 1.10. 1998 verpflichtet die Batterieverordnung der Bundesregierung (BGBl 1998/I/20 v. 2.4. 1998) alle Endverbraucher von Batterien und Akkus, diese an den Handel bzw. Wertstoff-Entsorger, z. B. kommunale Sammelstellen, zurückzugeben.

Die Entsorgung über den Hausmüll ist seit diesem Termin ausdrücklich verboten. Zwar enthalten heute nur noch sehr wenige Batterien giftige Schwermetalle, die, gelangen sie in die Umwelt, z. B. in das Grundwasser, erhebliche Umweltschäden anrichten können. Dies betrifft z. B. Nickel-Cadmium-Akkus, Bleibatterien und Quecksilber-Oxid-Knopfzellen. Dennoch ist im Interesse der Umwelt und des Wertstofferhalts durch Recycling die Rückgabe aller Batterien vorgeschrieben.

Der Handel ist ebenso wie die kommunalen Sammelstellen, verpflichtet, vom Verbraucher zurückgegebene Batterien anzunehmen und diese über ein Rücknahmesystem den Batterieherstellern und -Importeuren für ein Recycling zur Verfügung zu stellen.

Die Händler sind ihrerseits ebenso verpflichtet, geeignete Sammelbehältnisse bereitszustellen und darauf deutlich hinzuweisen.

Einige Batterie- und Akkuarten enthalten aufgrund ihrer Funktionsweise immer noch Anteile giftiger Schwermetalle wie etwa Cadmium, Blei, Quecksilber, andere sind bereits nahezu bzw. völlig frei von Schwermetallen. Batterien und Akkus, die diese Schwermetalle enthalten, sind von den Herstellern mit einem durchgestrichenen Mülleimer-Symbol und dem chemischen Formelzeichen des enthaltenen Schwermetalls (Pb = Blei; Cd = Cadmium; Hg = Quecksilber) gekennzeichnet.

Aufgrund der erheblichen Umweltgefahr durch illegal entsorgte Blei-Akkus, wie z. B. Starterakkus von Kraftfahrzeugen, greift mit der Batterieverordnung eine Pfandpflicht. Wer einen neuen Starterakku kaufen will, muß entweder einen alten abgeben oder 7,70 Euro Pfand bezahlen. Schon heute meldet die Batterieindustrie eine Verwertungsquote von nahezu 100% für diese Akkus - ein Beweis, wie umweltgerecht sich der deutsche Verbraucher verhält.

Zwar arbeitet die Batterieindustrie an neuen Akku- und Batteriesystemen, die kaum oder keine Schwermetalle mehr enthalten, jedoch kann auch der Verbraucher das Seine tun, von vornherein nur umweltfreundlichere Energiespender einzusetzen.

So kann man heute die schwermetallhaltigen NiCd-Akkus weitgehend durch die moderneren und ungiftigeren NiMH-Akkus ersetzen oder aber den Batterie-Müllberg durch Ersatz von nur einmal einsetzbaren Batterien gegen bis zu 1000fach wiederaufladbare Akkus verkleinern. Auch einige Batteriearten wie Alkaline-Batterien oder wiederaufladbare Alkali-Mangan-Batterien sind mit speziellen Ladegeräten mehrfach wiederaufladbar.

Übrigens - viele unserer elektronischen Geräte bergen heute kleine Pufferbatterien, um die sich der Nutzer zwar nie kümmern muss, die aber doch der Grund sind, weshalb das Gerät am Ende seiner Lebensdauer unter die Batterieverordnung fällt und ebenfalls zwingend zurückgegeben werden muss. Deshalb empfiehlt es sich, die Bedienungsanleitung aufzubewahren und ggf. beim Verschrotten des Gerätes zu diesem Problem zu konsultieren.

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